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Meldepflichtige Krankheiten

Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz müssen Eltern im Fall eines Kopflausbefalls ihres Kindes oder bei schweren Infektionen die Schulleitung über diesen Befund informieren.

 

Hier können Sie den entscheidenden Auszug des Infektionsschutzgesetzes herunterladen.

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